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Anerkennung von deutschen Segelscheinen für den schweizerischen Hochseeschein

Muss ich den D-Schein machen, wenn ich das Bodenseeschifferpatent habe?

Ein Interessent für den Online-Hochseescheinkurs hat mir kürzlich eine Frage gemailt, die möglichweise auch für andere Leser relevant ist. Er ist aus Deutschland und hat das deutsche Bodenseeschifferpatent. Nun wohnt er seit einiger Zeit in der Schweiz und möchte in der Schweiz den Hochseeschein machen.

Für den Hochseeschein braucht man eine “nautische Grundbildung”, in der Schweiz ist dies der Binnenschein (D-Schein für Segler, resp. A-Schein für Motorbootkapitäne). Die Frage des Kunden war nun, ob das deutsche Bodenseeschifferpatent in der Schweiz als nautische Grundbildung für den Hochseeschein anerkannt wird, oder ob man zuerst den schweizerischen Binnenschein machen müsse.

Kurz beim CCS nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

“Das Bodenseeschifferpatent sollte grundsätzlich anerkannt sein. Der deutsche Sportbootführerschein Binnen gilt für die Kategorien welche über dem Foto erwähnt sind. Diese müssen nicht zuerst umgeschrieben werden.”

Im Klartext heisst das: Ja, das Bodenseeschifferpatent und der SBF Binnen wird als Beleg einer nautische Grundbildung anerkannt. Wer einen dieser Scheine hat kann direkt den schweizerischen Hochseeschein machen.

 

Deutsche Segelscheine in den schweizerischen Binnenschein umschreiben lassen

Anders sieht es aus, wenn Inhaber von deutschen Segelscheinen den schweizerischen D-Schein erlangen wollen. Dieser ist nötig, wenn man länger als 12 Monate in der Schweiz lebt und auf schweizer Seen segeln will.

Inhaber des deutschen Bodenseeschifferpatents

… können ihr Patent direkt in den schweizerischen D-Schein umschreiben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man länger als 12 Monate in der Schweiz lebt. Im Kanton St. Gallen schickt man ein Gesuch an das kantonale Schifffahrtsamt in Rorschach mit folgendem Inhalt:

  • Anmeldeformular für die praktische Prüfung. Die Prüfung muss nicht abgelegt werden, man verwendet nur das gleiche Formular! (hier gehts zum Download)
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Bodenseeschifferpatent im Original (bekommt man wieder zurück)
  • aktuellen Sehtest

Inhaber des deutschen Sportbootführerschein Binnen

… müssen im Kanton St. Gallen die schweizerische Theorieprüfung für den Binnenschein nachholen (gleiche Prüfung für A-Schein und D-Schein). Die praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, nur die Theorie! Allerdings scheint es hier kantonale Unterschiede zu geben (es lebe der Föderalismus!). Einige Kantone sind grosszügiger als die St. Galler und schreiben den SBF Binnen ohne zusätzliche Theorieprüfung in den D-Schein um. Erkundige dich diesbezüglich beim Schifffahrtsamt deines Wohnkantons.

Zu ähnlichen Fragen hat ein Skipper-Kollege einen gut recherchierten Artikel geschrieben. Hier der Link dazu.